Frage des BN:

Warum müssen einerseits große gesunde Bäume vorsorglich gefällt werden, gleichzeitig darf aber dieselbe Baumsorte sofort wieder nachgepflanzt werden (Aussage LfL bei der Infoveranstaltung)?

 

Antwort der LfL:

Es gibt kein Pflanzverbot seitens der Allgemeinverfügung. In der Allgemeinverfügung ist jedoch festgelegt, dass neugepflanzte Bäume an der LfL schriftlich angezeigt werden müssen. Wenn Bürger dies tun, werden Sie von uns nochmals auf die Gefahr der Fällung dieser neugepflanzten Bäume in den nachfolgenden Jahren hingewiesen. Auf der Webseite der LfL befindet sich eine Liste mit Baum- und Gehölzarten mit einem sehr geringen Befallsrisiko.

 

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